Die derzeit mögliche Verlängerung der Öffnungszeiten für Geschäfte der Grundversorgung soll im Anwendungsfall eine Entzerrung der Kundenströme und damit eine Reduzierung des Risikos, sich mit COVID-19 zu infizieren, unterstützen.
Zugleich soll so ein möglichst vollständiges Warenangebot auch bei verlängerten Öffnungszeiten gesichert werden, wofür auch Anlieferungen außerhalb der bislang üblichen Zeiten notwendig werden können.
In vielen Fällen enthalten die Baugenehmigungen betroffener Geschäfte Nebenbestimmungen, die aus Gründen des Immissionsschutzes die Zeiten der Anlieferung beschränken. Vom Vollzug der Auflagen, die die Lieferzeit beschränken, sieht die Bauaufsicht der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) bis auf Weiteres ab.