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19.03.2020

Zur Nutzung der städtischen Trauerhallen sowie Durchführung von Bestattungen und Beisetzungen in Zeiten von COVID-19

Die Friedhofsverwaltung informiert darüber, dass die Trauerhallen der Stadt Frankfurt (Oder) bis auf Weiteres für Trauerfeiern geöffnet bleiben. Beisetzungen und Bestattungen werden weiterhin planmäßig durchgeführt.

Sollte sich die Risikoeinschätzung ändern, können die Trauerhallen der Stadt Frankfurt (Oder) kurzfristig geschlossen und Beisetzungen/Bestattungen abgesagt werden.

Die Beratung bei der Grabstellenvergabe erfolgt nur noch eingeschränkt, da direkter Kontakt zwischen den Friedhofsmitarbeitenden und den Angehörigen strikt vermieden werden soll, um die Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus zu minimieren.

In den Schautafeln am Hauptgebäude wurden sowohl der Lageplan des Friedhofes aktualisiert, als auch Fotos der am häufigsten genutzten Grabanlagen bereitgestellt. Weitere Fotos können den Bestattern und den Angehörigen auf Wunsch per Email zur Verfügung gestellt werden.

Die Verantwortung für die Durchführung der Trauerfeiern liegt bei den Bestattungsunternehmen.

Nachdrückliche Empfehlung an die Angehörigen und Trauergäste

  • Die Trauerfeiern sollten nur im engsten Familienkreis stattfinden, möglichst nur mit Familienmitgliedern ersten Grades, also Partnerin/Partner, Eltern und Kinder einer verstorbenen Person. Die Teilnehmerzahl sollte zehn Personen nicht überschreiten.
  • Angehörigen, die aufgrund ihres Alters und/oder Vorerkrankungen zur Risikogruppe bei einer Infektion mit COVID-19 gehören, wird dringend empfohlen, auf die Teilnahme an einer Trauerfeier und Beisetzung zu verzichten.
  • Auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme (Umarmungen, Küsse, Händeschütteln) sollte verzichtet werden.
  • Die Sitzplätze der Trauergäste sollten möglichst weit auseinanderliegen, mindestens in einem Abstand von 1,50 Meter zueinander.
  • Auch bei Betreten und Verlassen der Trauerhalle ist auf einen Abstand zwischen den Trauergästen von mindestens. 1,50 Meter zu achten.
  • Bei Trauerfeiern und Abschiednahme an der Grabstelle sollten die Trauergäste ebenfalls möglichst weit voneinander entfernt stehen, auf körperlichen Kontakt sollte hier ebenfalls verzichtet werden.
  • Gedenkfeiern nach Beisetzungen und Bestattungen sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Ab Freitag, 20. März 2020 werden auf den Trauerfeiern Teilnehmerlisten ausliegen, die durch die Trauergäste und die Mitarbeitenden des Bestatters auszufüllen sind. Das Führen von Teilnehmerlisten dient der schnelleren Identifikation der Teilnehmenden, falls eine Person zu einem späteren Zeitpunkt positiv auf COVID-19 getestet wird. Die Listen werden der Friedhofsverwaltung nach der Trauerfeier ausgehändigt, dort aufbewahrt und nach einem angemessenen Zeitraum vernichtet.

Grundsätzlich ist es möglich, Urnenbeisetzungen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben