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Ausstellung von Personenstandsurkunden

Anforderung von Urkunden und Auskünften: Persönlich, schriftlich (per Brief/Fax) oder auch per Email.

Die schriftliche Anforderung mit der eigenhändigen Unterschrift kann per Post an folgende Adresse gesandt werden: 

Standesamt 
Logenstraße 8
15230 Frankfurt (Oder)

per FAX: (0335) 5 52-34 99 

oder per eMail: standesamt@frankfurt-oder.de

oder als Online-Formular:

Ausstellung von Personenstandsurkunden: 

  • Geburtsurkunde 
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde 
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister

Eine Personenstandsurkunde oder Auskunft aus einem Personenstandsregister kann nur einem
berechtigten Personenkreis ausgestellt/erteilt werden, ggf. ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Notwendige Unterlagen:

Der Antragsteller muss sein rechtliches Interesse für die Ausstellung der Urkunde/Erteilung der
Auskunft glaubhaft machen.

Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge,
besitzen den rechtlichen Hintergrund für die Ausstellung einer Urkunde. Nicht genannte Personen
müssen anhand von anderen Urkunden oder Dokumenten das rechtliche Interesse nachweisen.

Rechtliche Grundlagen:

Personenstandsgesetzt (PStG)

Gebühren:

  • Ausstellung einer Urkunde 15 €
  • Auskunft aus einem Register - schriftlich 20 €, mündlich 13 €
  • für das Suchen eines Eintrages, wenn hierfür entweder Datum, Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendigen Angaben nicht gemacht werden können, werden Gebühren in Höhe von 12,00 € je angefangene viertel Stunde erhoben

Allgemeine Informationen:

Das Standesamt Frankfurt (Oder) kann nur Urkunden aus den Personenstandsbüchern ausstellen, die
es selbst führt, d.h. Personenstandsfälle, die sich in Frankfurt (Oder) und den Ortsteilen ereignet haben.

Zu den durch das Standesamt Frankfurt (Oder) übernommenen Registern der Ortsteile gehören die
Register der Standesämter:

  • Güldendorf (Tzschetzschnow)
  • Lichtenberg (Lichtenberg und Rosengarten)
  • Markendorf (Markendorf und Hohenwalde)
  • Hohenwalde (ab 1946 eigenständig)
  • Kliestow
  • Lossow
  • Booßen

Mit dem ab 01.01.2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz (PStG) haben sich die
Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Heirats- und Sterberegister sowie der dazugehörigen
Sammelakten verändert.
Geburtenregister verbleiben 110 Jahre, Heiratsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre im
Standesamt.

Nach Ablauf der festgelegten Fristen für die Führung der Personenstandsregister werden keine
Personenstandsurkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt.
Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern ist das Stadtarchiv
Frankfurt (Oder), Rosa-Luxemburg-Straße 43, 15230 Frankfurt (Oder), zuständig.

Hinweis: Für Personenstandsfälle aus den Ortsteilen liegen zum Teil keine vollständigen Eintragungen
vor, da sie durch Kriegseinwirkung vernichtet worden sind.