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20.05.2020

Eingeschränkter Regelbetrieb in Kita und Krippe wird ermöglicht

Frankfurt (Oder) geht über die Mindestregeln des Landes Brandenburg hinaus

Ab Montag, 25. Mai 2020 gestattet die Landesregierung in Brandenburg eine Öffnung der Kinderbetreuung über den derzeitigen Notbetrieb hinaus unter dem Vorbehalt der Einhaltung eines Hygieneplans. Untergrenze ist dabei eine Betreuung von vier Stunden an einem Tag der Woche für jedes Kind, wobei den Landkreisen und kreisfreien Städten viel Raum für eigene Entscheidungen auf Basis regionaler Unterschiede gegeben ist.

Angesichts der geringen Zahl an laborbestätigten COVID-19-Infektionen in der Stadt und vor dem Hintergrund der Lebensrealität von Eltern und Kindern geht die nun entschiedene Regelung für Frankfurt (Oder) weit über die Empfehlung der Landesregierung hinaus.

Oberbürgermeister René Wilke verständigte sich heute gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Verwaltungsspitze und Fachleuten aus dem Amt für Jugend und Soziales auf ein Verfahren, das den bisher von der Betreuung ausgeschlossenen Kindern in Krippe und Kita an fünf Tagen in der Woche jeweils bis zu sechs Stunden Aufenthalt ermöglichen soll. Früh- und Spätdienst kann in den Kitas und Krippen noch nicht wieder für alle Kinder gewährleistet werden, lediglich Kinder in Notbetreuung können weiterhin bis zu acht Stunden betreut werden. Dieser Verständigung vorausgegangen war eine intensive Abstimmung mit den Trägern der Krippen und Kitas.

Aus dieser folgt, dass der Frankfurter Weg noch etwas Vorbereitungszeit benötigt, da die neue Verordnung des Landes Brandenburg unter anderem auch die Einhaltung eines strengen Rahmenhygieneplans in jeder Einrichtung beinhaltet. Die Fachleute des Gesundheitsamtes Frankfurt (Oder) werden in den nächsten Tagen die Krippen und Kitas aufsuchen, in Bezug auf die zu treffenden Maßnahmen beraten und als Vertreter der zuständige Behörde Genehmigungen erteilen bzw. Auflagen erlassen. So soll ein hohes Maß praktischer und rechtlicher Sicherheit für die Einrichtungen geschaffen werden. Es ist möglich, dass nicht jede Krippe oder Kita die räumlichen oder organisatorischen Erfordernisse erfüllen kann, die eine Durchführung der Kinderbetreuung in der nun ermöglichten Maximalvariante erlauben.

Die Eröffnung des eingeschränkten Regelbetriebes in der Kinderbetreuung erlaubt die Stadtverwaltung ab Donnerstag, 28. Mai 2020 und geht davon aus, dass die betreffenden Einrichtungen bis Dienstag, 2. Juni 2020 imstande sind, den Betrieb unter den neuen Gegebenheiten aufzunehmen.  Nähere Informationen erhalten Eltern von den Trägern der Betreuungseinrichtungen. Dieser Zeitkorridor gilt auch für die Aufnahme von Dienstleistungen der Kindertagespflege, die sogar uneingeschränkt wieder durchgeführt werden dürfen.

Noch offen ist die Frage, wie die Betreuungslage in den Hort-Einrichtungen verändert werden kann, hier befinden sich Stadtverwaltung und Träger noch in intensiven Gesprächen.