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15.05.2019

Erinnerung an die Katzenkastrations- und Chippflicht

Tierschutzverein Frankfurt (Oder) bietet Hilfe bei der Umsetzung an

Die Stadt Frankfurt (Oder) folgte 2015 dem Lösungsansatz der Stadt Paderborn („Paderborner Modell“), die seit 2008 Katzenhalterinnen und -haltern die Kastration und Kennzeichnung ihrer Katzen im Rahmen einer kommunalen Verordnung verpflichtend vorschreibt. Nur durch die Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen und von Katzen mit Zugang ins Freie lässt sich die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen wirksam begrenzen.

Die Veröffentlichung der neuen Regelungen erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 vom 15.07.2015.

1. Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) – Stadtordnung – vom 03.04.2006

Artikel 5

An den § 6 … werden die Absätze (5) und (6) …angefügt:

(5) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen und nachfolgend unverzüglich registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Die Kastration ist auf Verlangen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in schriftlicher Form nachzuweisen (Tierarztrechnung, tierärztliches Attest oder Dokumentation im Heimtierausweis durch den Tierarzt).

(6) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 10 unberührt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von mindestens fünf Euro bis zu eintausend Euro geahndet werden (§ 11 der Verordnung)

Bei der Umsetzung der Pflicht hat der Tierschutzverein Frankfurt (Oder) seine Hilfe angeboten.

Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) erinnert hiermit an diese Verordnung und die damit verbundene Pflicht zur Einhaltung.