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25.07.2022

Frankfurt (Oder) untersagt Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) hat eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern untersagt, die Nutzung des Grundwassers einschränkt sowie die Bewässerungszeiten eingrenzt.

Es gilt:

  1. Die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern durch das Pumpen oder Ableiten wird gemäß §§ 44 und 45 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) für alle Oberflächengewässer der Stadt Frankfurt (Oder) verboten.
  2. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen wird mit Bekanntmachung bis zum 31. Juli 2022 auf die Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr begrenzt.
  3. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen wird ab dem 1. August 2022 bis zum 31. August 2022 auf die Zeit von 19.00 Uhr bis 9.00 Uhr begrenzt.
  4. Die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen wird ab dem 1. September 2022 bis zum 30. September 2022 auf die Zeit von 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr begrenzt.
  5. Die Bewässerung bezieht sich auf die Nutzung von Gartenwasserbrunnen, Trinkwasser des Wasserversorgers und gesammeltes Regenwasser.
  6. Die Allgemeinverfügung gilt mit dem auf ihre Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben und tritt mit diesem Tag in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.
  7. Die Allgemeinverfügung gilt für das Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder).

Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 bis 4 dieser Verfügung wird angeordnet.

Die Allgemeinverfügung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung umgehend in Kraft und gilt bis zum 30. September 2022.