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02.06.2020

Haushaltssperre verhängt

Mit Wirkung vom 1. Juni 2020 hat Corinna Schubert, Kämmerin der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) die vorab bereits angekündigte und mit Oberbürgermeister René Wilke abgestimmte Haushaltssperre nach § 71 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg verhängt. Diese Maßnahme gilt bis Ende des Jahres 2020.

Bedingt durch die deutschland- und brandenburgweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 seit Mitte März 2020 sind auch für den Haushalt der Stadt Frankfurt (Oder) Einnahmeausfälle in Millionenhöhe und ungeplante Mehraufwendungen zu verzeichnen. Allein bei den geplanten Steuereinnahmen und den Allgemeinen Zuweisungen ist eine Unterfinanzierung in Höhe von mindestens 6,1 Millionen Euro im Vergleich zum Haushaltsplan für 2020 festzustellen. Mit Mehraufwendungen ist zu rechnen beispielsweise durch Zuschüsse für die Aufrechterhaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs, durch Beschaffung von Schutzausrüstung und die Ermöglichung von Home-Office Tätigkeit für Beschäftigte der Verwaltung oder die Einrichtung und Anmietung der Corona-Spezial-Praxis am Karl-Ritter-Platz.

Die Haushaltssperre ist so gestaltet, dass ab sofort quer durch die Budgets der Dezernate und Fachbereiche der Stadtverwaltung mindestens 5 Prozent weniger Ausgaben zu tätigen sind, als geplant waren, ausgenommen Personalkosten. Der Beginn neuer Projekte ist nur dann zulässig, wenn die notwendigen Aufwendungen in den bisherigen Finanzplanungen bereits abgebildet sind und das Einsparungsziel dadurch nicht gefährdet wird. Ausgesetzt ist während der Haushaltssperre die Besetzung offener Stellen nach externer Ausschreibung, wobei lediglich notwendiger Wissenstransfer Ausnahmen begründen kann. 

Ohne Einschränkungen weiter geführt werden pflichtige Aufgaben der kreisfreien Stadt, die Instandhaltungsmaßnahmen für Kitas, Schulen und das Hallenbad. Auch geplante Investitionsmaßnahmen werden unverändert weiter geführt.

Kämmerin Corinna Schubert: „Trotz aller Bemühungen in den Ämtern, Fachbereichen, Eigenbetrieben und Gesellschaften der Stadt Frankfurt (Oder) wird die nun beschlossene Haushaltssperre die bis Jahresende entstehenden Verluste nicht vollständig decken können. Deshalb bleibt der von der Landesregierung Brandenburg angekündigte Rettungsschirm für Kommunen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie Einbußen erlitten und erleiden, unerlässlich, um die städtischen Finanzsituation so durch diese schwierige Zeit zu bringen, dass Gestaltungsspielraum für die Zukunft besteht.“