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06.02.2018

Kraftfahrzeug abmelden und wieder zulassen ist ab sofort online möglich

Neuer Internet-Service auf www.frankfurt-oder.de

Ab sofort können in der Stadt Frankfurt (Oder) Kraftfahrzeuge online abgemeldet oder wieder zugelassen werden. Bisher war dies nur persönlich in der KFZ- Zulasssungsbehörde möglich.  Alle wichtigen Informationen und die entsprechenden Links sind auf der Homepage der Stadt unter Online-Service „Dienste rund um Ihr Kfz“ zu finden.

„Damit stellt die Stadt Frankfurt (Oder) einen weiteren Online- Service für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Notwendige Behördengänge werden dadurch reduziert. Das neue Angebot spart für die Frankfurterinnen und Frankfurter Zeit und Wege. Es ist ein weiterer Beitrag zur Erhöhung des Dienstleistungsservices in der Stadtverwaltung“, so Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke.     

Folgende Voraussetzungen müssen für die Außerbetriebsetzung gegeben sein, um den Service nutzen zu können:

  • Besitz des neuen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
  • Besitz eines zertifizierten Lesegerätes oder Smartphone mit AusweisApp2
  • auf den Siegelplaketten ist ein kleiner QR-Code zu sehen (Ausgabe seit dem 01.01.2015)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode (Fahrzeugschein)

Die Plakette auf dem Kennzeichen des Fahrzeuges (Anzahl abhängig vom Fahrzeug) wird abgezogen. Alle Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, haben unter der Klebefolie einen Code eingedruckt. Dieser Code wird eingegeben als Nachweis, dass die alten Kennzeichen auch entwertet wurden. Das erfolgte bisher auf der Zulassungsstelle.

Auch die Wiederinbetriebnahme unter gleichem Namen und im gleichen Zulassungsbezirk ist möglich. Wie bisher werden gebraucht

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode (Fahrzeugschein)
  • die Kennzeichen sind für die Wiederzulassung des Fahrzeugs reserviert (muss unbedingt bei der Abmeldung angegebenen werden)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Angabe der IBAN-Nummer für den Zoll (Kraftfahrzeugsteuer)
  • der Termin für die nächste Hauptuntersuchung muss noch gültig und die Plakette auf dem Kennzeichenschild vorhanden sein
  • es bestehen keine Kfz-Steuerschulden oder Gebührenrückstände

Von der städtischen Zulassungsstelle werden dem/der Fahrzeughalter/in dann die notwendigen Unterlagen zugeschickt.

Kontakt bei Nachfragen: KFZ- Zulassungsstelle Tel 0335 552-3130