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15.09.2020

Verhaltensrichtlinien zur Nutzung von Turnhallen sowie zum Sport auf Freisportanlagen durch Sportvereine

Unter Beachtung der Allgemeinen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und entsprechend Umgangsverordnung des Landes Brandenburg in der Fassung vom 4. September 2020 sind in Frankfurt (Oder) ab Freitag, 18. September 2020 sowohl die Nutzung der Turnhallen als auch die von Sportanlagen „unter freiem Himmel“ durch die Sportvereine der Stadt unter Einhaltung der folgenden Verhaltensrichtlinien erlaubt:

Verhaltensrichtlinie zur Nutzung der Turnhallen durch die Sportvereine der Stadt für den Sport

  • Alle anwesenden Personen halten stets einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander ein. Dies gilt jedoch nicht bei der reinen Sportausübung in festen Gruppen.
  • Im gesamten Hallenbereich ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, die reine Sportausübung ist davon ausgenommen.
  • Die Umkleidekabinen können unter Einhaltung des Abstandsgebotes genutzt werden. Die Duschen bleiben geschlossen.
  • Alle Sportler/innen sind unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung in einer Liste zu erfassen, die ausweist, wer sich zum gleichen Zeitpunkt in der Turnhalle aufgehalten hat (Vor- und Familienname, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer). Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren.
  • Die Anzahl der Personen je Halle ist in den Turnhallen Sabinusstraße, Konrad-Wachsmann-Straße, Beckmann Straße, Bergstraße, Siedlerweg und Beeskower Straße auf maximal 30 Personen beschränkt; in allen anderen Turnhallen auf maximal 20 Personen.
  • In der Turnhalle halten sich nur die jeweiligen Sportler/innen, Trainer/innen und Verantwortlichen auf. Zuschauende Begleitpersonen (z.B. Eltern, Großeltern) sind nicht zum Zutritt zugelassen. Sie übergeben die Kinder am Eingang dem/der verantwortlichen Trainer/in und nehmen die Kinder dort auch wieder in Empfang.
  • Die Trainingsmaterialien werden nur von dem/der jeweiligen Trainer/in entnommen, zurückgestellt bzw. auf- und abgebaut.
  • Die Trainingsmaterialien und Umkleidekabinen werden nach Gebrauch von dem/der jeweiligen Trainer/in gereinigt.
  • Die Trainingszeit ist auf eine Stunde begrenzt. Zwischen den Trainingszeiten ist jeweils eine halbe Stunde Pause einzuhalten (zum erforderlichen Lüften und Reinigen der Halle durch die Trainer/innen).
  • Für Wettkämpfe ist ein gesondertes Hygienekonzept im Sport- und Schulverwaltungsamt einzureichen. Zuschauer/innen und Catering sind nicht gestattet.

Verhaltensrichtlinie zur Sportanlagennutzung durch die Sportvereine der Stadt für den Sport „unter freiem Himmel“

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygienevorschriften sind zwingend bei der Nutzung der Umkleiden und auf dem gesamten Gelände einzuhalten. Lediglich die reine Sportausübung ist vom allgemeinen Abstandsgebot ausgenommen.
  • In den Sozialgebäuden (Fluren, Kabinen) ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Die Kabinen können unter Einhaltung des Abstandsgebotes genutzt werden. Die Duschen bleiben geschlossen.
  • Alle Sportler/innen auf der Anlage sind in einer Liste zu erfassen, die unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung ausweist, wer sich zum gleichen Zeitpunkt auf der Sportanlage aufgehalten hat (Vor- und Familienname, E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer). Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren.
  • Die Anzahl der Personen auf einer Anlage ist auf maximal 1.000 beschränkt.
  • Zuschauende Begleitpersonen (Eltern, Großeltern u.a.) sind unter Einhaltung des Abstandsgebotes zugelassen und haben einen Mund-Nasen-Schutz auf dem gesamten Sportgelände zu tragen.
  • Der Veranstaltende gewährleistet die Steuerung und Beschränkung des Zutritts sowie des Aufenthalts von Personen auf der Sportanlage.
  • Die Trainingsmaterialien werden nur von dem/der jeweiligen Trainer/in entnommen, zurückgestellt bzw. auf- und abgebaut.
  • Die Trainingsmaterialien und Umkleidekabinen werden nach Gebrauch von dem/der jeweiligen Trainer/in gereinigt.
  • Für Wettkämpfe bzw. Fußballspiele jeglicher Art ist ein gesondertes Hygienekonzept im Sport- und Schulverwaltungsamt einzureichen.
  • Vereinsgaststätten können unter Einhaltung des allgemeinen Abstandgebotes und der Steuerung und Beschränkung des Zutritts und Aufenthalts geöffnet werden.
  • Die Kontaktpersonennachverfolgung ist zu gewährleisten.

Für die Überprüfung der Einhaltung der Regelungen ist der Vorstand des Vereins (ggf. die von ihm beauftragte Person) verantwortlich.

Bei Nichteinhaltung der Verhaltensrichtlinien wird ggf. die Nutzungszeit auf der Sportanlage entzogen und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei Rückfragen zum Thema stehen Manuela Weigelt (Tel: 0335 552-4014, E-Mail: manuela.weigelt@frankfurt-oder.de) und Norman Blasche (Tel: 0335 552-4011, E-Mail: norman.blasche@frankfurt-oder.de) aus dem Sport- und Schulverwaltungsamt zur Verfügung.