Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
für Bewerber:
o Bei Erweiterung: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis
o Mindestalter 17 Jahre (Antragstellung 6 Monate vorher möglich)
o ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
o Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B
o erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
für Begleitpersonen:
o Vollendung des 30. Lebensjahres
o Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren
o zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.