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Kinderreisepass

Für Kinder kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser ist 6 Jahre gültig, längstens jedoch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.
Seit dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Gebühr: 13,00 EUR

Bearbeitung:  sofort

Erforderliche Unterlagen:
  • bisheriger Kinderausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • aktuelles Biometrie taugliches Passfoto 
  • Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • Personalausweis bzw. Reisepass der Sorgeberechtigten
  • Sorgerechtsnachweis (Urkunde gemeinsame elterl. Sorge oder Negativattest) bei nicht miteinander verheirateten Sorgeberechtigten

Zusätzliche Hinweise:
Für die Ausstellung oder die Verlängerung von Kinderreisepässen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Mindestens ein Sorgeberechtigter muss zur Antragstellung persönlich erscheinen.
Ist das Kind bei Antragstellung bereits 10 Jahre alt, muss auch die Unterschrift des Kindes in den Passantrag aufgenommen werden.
Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme der Unterschrift in den Kinderreisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)