Neuerungen:
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen, wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Hinweis: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden.
Mit dem Programm Neustarthilfe 2022 werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt. Der Vorschuss beträgt wie bei der Neustarthilfe Plus maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Die Antragsfrist für Erstanträge zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 endet am 30. April 2022.