Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Umsatzentwicklung im Förderzeitraum (November 2020 bis Juni 2021) und staffelt sich dementsprechend.
Für Soloselbständige gibt es die „Neustarthilfe“ als einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von maximal 7.500 EUR.
Auf dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können ab sofort Betriebe mit mindestens einem Mitarbeiter/in die Mittel über einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer beantragen.
Für Soloselbständige ist das direkt (ohne Einbeziehung eines prüfenden Dritten) möglich, aber voraussichtlich erst ab kommende Woche.
Abschlagszahlungen sollen innerhalb von 3 Tagen nach vollständigem Antragseingang überwiesen werden.
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