Konkret kann die maximale monatliche Fördersumme jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen betragen – innerhalb der Grenzen des europäischen Beihilferechts.
Außerdem gibt es nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antrags- und Förderberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.