Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert, sind die Regularien für die
Abschlagszahlung der Novemberhilfe jetzt gekärt. Soloselbstständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; die anderen Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
Antragstellung und Auszahlung erfolgen elektronisch über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Eine
unbürokratische Antragstellung ist
voraussichtlich ab dem 25. November 2020 möglich. Erste Abschläge sollen noch im November 2020 gezahlt werden.
Um bei der Antragstellung Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität der Antragsteller vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet.