Für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Forstwirtschaft gewährt das Land Brandenburg Billigkeitsleistungen zum Teilausgleich von Schäden, die durch den Ausbruch von COVID -19 entstanden sind. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die zur Überwindung eines existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses bereitgestellt werden.
Detailierte Informationen zu der am 03.04.2020 in Kraft getretenen Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren sind hier veröffentlicht: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/service/foerderung/landwirtschaft/corona-2020-agrar-richtlinie/ .