Ab heute können Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden.
Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an.
Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.