Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember 2020 im Überblick:
• Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige,Vereine und Einrichtungen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
• Mit der Dezemberhilfe werden Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
• Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER- Zertifikat direkt stellen.
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