Ab Freitag, 21. Mai 2021 dürfen gastronomische Einrichtungen in Frankfurt (Oder) ihre Außenbereiche wieder für Gäste öffnen, insofern die 7-Tage-Inzidenz weiterhin stabil unter dem Wert von 100 bleibt. Die
Bedingungen hierfür:
- Gäste dürfen keine COVID-19-Symptome haben und müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet sein. Im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes § 2 sind vollständig geimpfte sowie nachweislich genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt.
- Gäste haben nur mit gebuchtem Termin Zutritt. Lebensnah kann die Terminbuchung auch direkt am Eingang erfolgen.
- Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden.
- An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen.
- Zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Betreffen die nutzbaren Außenbereiche städtische Flächen, unterstützt die Stadtverwaltung die örtlichen Gastronominnen und Gastronomen durch die Möglichkeit, diese Flächen ohne die Erhebung von Sondernutzungsgebühren in Anspruch zu nehmen. Eine Antragstellung ist dennoch notwendig. Die Details dazu lesen Sie hier.