Ab heute Online-Antragstellung bei der IHK Ostbrandenburg oder der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg möglich
Das Land Brandenburg unterstützt Brandenburgische Arbeitgeber, die für Unterkunft und Verpflegung „ihrer“ von den aktuellen polnischen Quarantäne-Regelungen betroffenen Berufspendler aus Polen Sach- oder Geldleistungen verauslagen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag als Zuschuss. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten.
Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand, zum Beispiel für Unterbringung, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten, pauschal ausgeglichen werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich die Arbeitgeber. Die Unterkünfte für die Pendler sind im Voraus zu bezahlen. Gewährt wird die Aufwandsentschädigung rückwirkend ab 27. März 2020. Die Kostenübernahme durch das Land ist vorerst bis zum 27. Juni 2020 befristet.
Neben den IHK-angehörigen Betrieben können sich auch Unternehmen aus den Freie Berufen, der Landwirtschaft sowie der Gesundheitswirtschaft an die IHK Ostbrandenburg wenden. Hier geht es zur Antragstellung bei der IHK.
Handwerksbetriebe gelangen hier zu weiteren Informationen und zum Antragsformular.