Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 und 3 000 Euro auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt.
Die Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen (vorher 249 Mitarbeiter).
Einen neuen Sonderzuschuss erhalten Kleinstunternehmen, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
Die vollständigen Informationen zu den Neuerungen dieses Bundesprogramms sind auf den hier verlinkten Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzw. der Agentur für Arbeit veröffentlicht.