Die Antragstellung wird in einem digitalen Verfahren ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer durchgeführt. Die Kosten dafür können ebenfalls im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig geltend gemacht werden.
Ab sofort können sich die beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer auf der o.g. Antragsplattform registrieren. Nach erfolgter Registrierung ist dann die online-Antragstellung möglich.
Mit der Überbrückungshilfe werden je nach Höhe des Umsatzausfalls fixe Betriebskosten (z.B. Miete, Pacht) erstattet. Die Auszahlungen an die Unternehmen sollen bereits im Juli erfolgen.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung erhalten Sie hier bzw. bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg.