Ab sofort können Anträge auf Unterstützung gestellt werden.
Der Härtefallfonds richtet sich an
Unternehmen und Soloselbstständige, die eine Corona-bedingte erhebliche finanzielle Härte erlitten haben und außerordentliche Belastungen in Form von Fixkosten tragen müssen.
Antragsberechtigt sind diese,
wenn sie eine Ablehnung aus den bisherigen Corona-Hilfsprogrammen, wie z.B. November-, Dezemberhilfe oder Überbrückungsgeld, vorlegen können. Diese Unternehmen können die Länder künftig in Einzelfällen gezielt aus dem Härtefallfonds unterstützen. Dazu ist in Brandenburg eine Härtefallkommission eingerichtet worden, in der neben Ministerien u.a. Vertreterinnen und Vertreter von Kammern, Verbänden und Gewerkschaft vertreten sind.
Die Anträge sind über einen Steuerberater oder einen anderen Prüfenden Dritten zu stellen. Dabei ist der Ablehnungsbescheid aus einem vorangegangenen Corona-Antrag beizufügen. Abgewickelt wird das Antragsverfahren über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Die Antragsfrist endet am 30.09.2021.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und gelangen zur Antragstellung.