Um den von der Corona-Krise betroffenen Haushalten einen leichten Zugang zum Wohngeld zu ermöglichen, haben sich Bund und Länder auf ein vereinfachtes Wohngeldverfahren geeinigt. Mit entsprechenden Handlungsanweisungen wurden Rahmenbedingungen für eine kurzfristige Bearbeitung der erwarteten vielen Neuanträge und Weiterbewilligungen zum Wohngeld geschaffen.
Auf der Website der Stadt sind die entsprechenden Anträge zu finden und können ausgedruckt werden. Wenn Betroffene keine Möglichkeit haben, online einen Antrag herunterzuladen, kann ein formloser Antrag an die Wohngeldbehörde, Amt für Jugend und Soziales, Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder) oder per E-Mail an wohngeld@frankfurt-oder.de gesendet werden. Auch am Tresen der Stadtverwaltung im Oderturm, Logenstraße 8 kann ein Antrag ausgehändigt werden.
Sofern bereits Wohngeld bezogen wird und der Bewilligungszeitraum endet, kann in gleicher Form ein Weiterleistungs- oder Erhöhungsantrag gestellt werden.
Wichtig im Rahmen der Antragstellung ist die Angabe der Telefonnummer und ggf. eine E-Mail-Anschrift, um eine umgehende Kontaktaufnahme sicherzustellen und damit die Bearbeitungszeiten so gering als möglich zu halten.
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum sowie als „Lastenzuschuss“ für Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung gewährt. Anspruchsberechtigt ist demnach für den Mietzuschuss die Mieterin/der Mieter der Wohnung und für den Lastenzuschuss die Eigentümerin/der Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims, aber auch Personen, die ein dingliches Recht an dem Grundstück (Nießbrauch, Wohnrecht, Erbbaurecht) besitzen.
Zur Vermeidung von Notlagen bezüglich der Wohnraumsicherung werden Betroffene gebeten, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der Wohngeldgewährung zu informieren. Hierfür steht auch die Hotline des Amtes für Jugend und Soziales unter der Rufnummer 0335 552-5050 zur Verfügung.
Unter nachfolgenden Link kann eine Inanspruchnahme von Wohngeldberechtigung vorab geprüft werden: https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
Hinweis: Der Wohngeldrechner wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin zur Verfügung gestellt. Angegebene Daten werden automatisch vom Server gelöscht, sobald das Interview beendet ist. Alle Berechnungsergebnisse beruhen auf den getätigten Angaben. Ein Wohngeldanspruch lässt sich aus dieser Berechnung nicht ableiten. Auch kann der später von der Wohngeldbehörde berechnete Anspruch von dem Ergebnis der Online-Berechnung abweichen.