Zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus hat die Bundesregierung Soforthilfen für Unternehmen und Beschäftigte zugesagt.
Hier finden Sie einen Kurzüberblick sowie den entsprechenden Ansprechpartnern zu den Themen
Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
Wichtig: der Arbeitsausfall muss der Agentur für Arbeit zunächst mit diesem Formular angezeigt werden:
Formular: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Die Anzeige geht an die Agentur für Arbeit in Cottbus, da diese Stelle in Sachen Kurzarbeitergeld für Frankfurt (Oder) zuständig ist. Aufgrund der derzeit hohen technischen Auslastung bei Telefon- und E-Mail-Kontakt wird empfohlen, die Übermittlung klassisch per Post vorzunehmen:
Anschrift (ohne Straßenangabe): Agentur für Arbeit Cottbus
03039 Cottbus
E-Mail: Cottbus.031-OS@arbeitsagentur.de
Ansprechpartner:
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Tel.: 0800 4 5555 20
Weitere Informationen hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Zu beachten: es handelt sich hierbei nicht um Zuschüsse.
Mehr Informationen hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-CoronaHilfe-Unternehmen.html
Ansprechpartner: jeweilige Hausbank
Von den Auswirkungen des Coronavirus beeinträchtigte Betriebe können sich kurzfristige Kredite von der Bürgschaftsbank des Landes Brandenburg mit einer Bürgschaft besichern lassen.
Ansprechpartner: Bürgschaftsbank Brandenbrug
Erleichterungen
Z.B. können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer beziehungsweise zur Körperschaftsteuer auf Antrag herabgesetzt oder angepasst werden, ohne dass an den Nachweis der Voraussetzungen allzu strenge Anforderungen gestellt werden. Auch eine Stundung fälliger Steuerforderungen ist möglich. In diesen Fällen werden die Finanzämter auf Stundungszinsen verzichten.
Bei unmittelbar Betroffenen werde auch vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Ebenso können Säumniszuschläge erlassen werden.
Ansprechpartner: Finanzamt Frankfurt (Oder)
Tel.: (0335) 60676-1399 Fax.: (0335) 60676-1028