Zusätzlich dazu werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz deutlich verschärft, u.a. im Bereich Handel und Dienstleistungen.
Der Einzelhandel muss ab Mittwoch in großen Teilen geschlossen werden. Friseursalons sind ebenfalls zu schließen.
Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Apotheken und Drogerien, Buch- und Zeitungshandel, Tankstellen, Tierbedarfshandel, Optiker und Hörgeräteakustiker, Banken und Sparkassen, Reinigungen, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten und Postfilialen. Bau- und Gartenmärkte dürfen für Kunden mit Gewerbenachweis öffnen.
Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten.
Details zu den oben genannten Regelungen und alle weiteren Festlegungen der am 15.12.2020 verkündeten Dritten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg finden Sie hier.