Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer und/oder Rechtsanwalt, um zu prüfen, ob die erweiterten Elemente der ÜBH III für Sie in Frage kommen.
Ab sofort kann der prüfende Dritte für Sie im bekannten Bundesportal unterwww.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einen Änderungsantrag stellen. Neuanträge sind ebenfalls über diesen Weg einzureichen.
Neu ist u.a. ein Eigenkapitalzuschuss. Dieser wird Unternehmen zusätzlich zur regulären Förderung gewährt, wenn in mindestens drei Monaten seit November 2020 ein Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent entstanden ist.
Eine Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Corona-bedingte Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen haben. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder neu bis 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
Auch Unternehmen, die bis zum 31.10.2020 gegründet wurden, sind jetzt antragsberechtigt.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Hier finden Sie und Ihre Steuerberater/Rechtsanwälte etc. weitere Informationen und die Erweiterungen auf einen Blick sowie Antworten zu den wichtigsten Fragen.