Ziel dieser neuen Förderrichtlinie ist es, Menschen für die Imkerei zu begeistern, neue Imkerinnen und Imker im Land Brandenburg zu gewinnen und die Bienenbestände zu erhöhen.
Unterstützt wird der Erwerb von höchstens drei Bienenvölkern und die Erstausstattungen für die Imkerei mit max. 1000 Euro. Gefördert werden können alle natürlichen Personen, die den Zuwendungsvoraussetzungen der Richtlinie entsprechen, also insbesondere ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben und ihre Bienen in Brandenburg halten möchten.
Eine Antragstellung für die Förderung im Jahr 2024 ist ab sofort und bis zum 30.09.2024 möglich.
Der Zeitraum für die Antragsstellung 2025 wird auf der Webseite des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bekannt gegeben (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/neuimker/ ).
Alle Details zur Förderung und Antragstellung sind unter folgendem Link auf der Webseite des MLUK abrufbar: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-von-neuimkern/#