Mit dem Förderprogramm können Unternehmen der Landwirtschaft ihre Investitionsvorhaben finanzieren.
Die Richtlinie beinhaltet drei Förderschwerpunkte:
• Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte,
• Investitionen in den Bereichen Bewässerung, Gartenbau und Imkerei,
• Investitionen zur Ausweitung des Angebots (Diversifizierung) hin zu nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit.
Nähere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Antragsverfahren sowie zu Ansprechpartnern bei der ILB finden Sie hier.