Mit dem am 14.04.2020 in Kraft getretenen Förderprogramm Frosthilfe 2019 sollen Schäden, welche durch Frostereignisse im Jahr 2019 entstanden sind, ausgeglichen werden. Ab sofort können Produzenten von Obstbauerzeugnissen bis zum 20. Mai 2020 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg Anträge zum Teilausgleich von Schäden stellen.
Nähere informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.