Gefördert werden Preiserhöhungen für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas und Fernwärme) sowie nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Pellets u.a.).
Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen sind:
- dass sich die Energiepreise gegenüber 2021 mindestens verdreifacht haben und
- die Energieintensität mindestens 6% (Verhältnis von Energiekosten zu Umsatz) im Jahr 2021 betragen hat.
Anträge können online über das ILB Kundenportal eingereicht werden. Antragsschluss ist der 10. November 2023.
Im Vorfeld zur Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) erforderlich und muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Zugang zum ILB Kundenportal.