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Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
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Hinweise für erneute bzw. ausgeweitete Kurzarbeit aufgrund von Covid19 im November 2020

Aufgrund der aktuell beschlossenen coronabedingten Beschränkungen im November 2020 informiert die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) zum Thema Kurzarbeit wie folgt: 

⇒   Bei Betrieben, die durchgängig kurzarbeiten und die Kurzarbeit erhöhen müssen, wird Kurzarbeitergeld (Kug) wie bisher abgerechnet, ausgezahlt und beantragt. Eine gesonderte Unterrichtung der Agentur für Arbeit über eine Erhöhung der Kurzarbeit ist nicht erforderlich.

⇒   Für Betriebe, welche die Kurzarbeit im August oder später beendet haben, aber im November 2020 erneut kurzarbeiten müssen und bei denen das Kug mit dem Anerkennungsbescheid grundsätzlich auch für November zuerkannt wurde (z.B. Kug-Anerkennung 01.03. - 31.12.2020), ist das Kug wie bisher abzurechnen, auszuzahlen und zu beantragen. Wenn der anerkannte Kug-Zeitraum im Anerkennungsbescheid den November 2020 nicht mehr umfasste (z.B. Kug-Anerkennung vom 01.03. – 31.08.2020), ist die erneute Kurzarbeit gegenüber der Agentur für Arbeit anzuzeigen. Hierfür kann die Kug-Anzeige genutzt werden. Eine formlose Mitteilung ist ebenfalls zulässig.

⇒   Betriebe, die noch nicht bzw. letztmalig bis 31.07.2020 kurzgearbeitet haben und im November 2020 wieder mit Kurzarbeit beginnen, müssen dies gegenüber der Agentur für Arbeit neu anzuzeigen. Hierfür ist die Kug-Anzeige vollständig auszufüllen. Die Anzeige muss spätestens am 30.11.2020 in der Agentur für Arbeit eingegangen sein. Ggf. müssen arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit neu abgeschlossen bzw. verlängert werden.

Kug-Anzeigen und –Anträge können jetzt auch bequem ohne Registrierung online über die Kurzarbeit-App oder über den UPLOAD Service der Bundesagentur für Arbeit hochgeladen werden. Zugang erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/.