Verlängerung der Antragsfrist bis zum 30. April 2021
Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Wirtschaft abzufedern, soll die bisher nur bis zum 31.01.2021 geltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht jetzt bis zum 30. April 2021 verlängert werden.
Diese Fristverlängerung gilt für Firmen, deren Krise pandemiebedingt ist und bei denen die Auszahlung von Staatshilfen noch aussteht.
Hier geht's zur entsprechenden Mitteilung der Bundesregierung.