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Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
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12.06.2020

Unbürokratische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte möglich

Wichtiger Bestandteil des am 3. Juni 2020 beschlossenen umfangreichen Konjunkturpakets ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Ziel, dass die Senkung möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann.

Maßstab hierfür ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Danach können die Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung, z.B. auf den Etiketten oder an sämtlichen Regalen, in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.

Die Ausnahmemöglichkeit nach § 9 Absatz 2 PAngV kann lediglich für preisgebundene Artikel, wie Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und rezeptpflichtige Arzneimittel, keine Anwendung finden, da für diese andere rechtliche Regelungen gelten. Bei diesen Artikeln sind Preisreduktionen durch die Einzelhandelsstufe entweder nicht möglich oder abweichend von der PAngV geregelt.

Ein entsprechendes Schreiben des BMWi für den Vollzug der Preisangabenverordnung an die zuständigen Preisbehörden der Länder finden Sie hier (PDF, 68 KB).