Brandenburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel seit gestern, 9. Februar 2022, abgeschafft.
Stattdessen müssen die Kunden beim Einkauf verpflichtend eine FFP2-Maske tragen.
Die 2G plus-Regel in der Gastronomie wurde nicht geändert.
Dort, bei Kulturveranstaltungen und beim Friseur müssen die Besucher aber künftig keine Kontaktdaten mehr hinterlassen. Das ist nur noch in Krankenhäusern und Pflegeheimen erforderlich.
Die neue Eindämmungsverordnung gilt bis zum 23. Februar 2022.