Die Neustarthilfe ist Bestandteil der bis Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III. Sie ermöglicht Soloselbstständigen, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten.
Mit der Neustarthilfe wird die Überbrückungshilfe, die bisher nur eine Erstattung der Fixkosten vorsah, erweitert. Dadurch können Soloselbständige, welche im Rahmen der Überbrückungshilfen III sonst keine Fixkosten geltend machen können, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, einmalig 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 als Zuschuss beantragen (maximal 5.000 €).
Anträge sollen nach dem Programmstart im Januar 2021 gestellt werden können. Ausführliche Informationen finden Sie hier.