Die neue Soforthilfe 2021 4.0 beinhaltet zum Beispiel eine Verlängerung des bisher geförderten Zeitraums (Juli 2020 - Oktober 2020) um weitere zwei Monate (neu: Juli 2020 - Dezember 2020).
Weitere Informationen zu den erweiterten Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung finden Sie hier.
Förderanträge können bis zum 31. Mai 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr gestellt werden.