Bewilligungsbehörde ist erneut das Bundesamt für Güterverkehr.
Die Antragsunterlagen stehen auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung (eService-Portal) zur Verfügung.
Die Antragsfrist beginnt am 18. Januar 2021, 9.00 Uhr, und endet am 15. März 2021. Das eService-Portal wird jedoch vorzeitig geschlossen, sobald keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Weitere Informationen finden Sie hier.