Das Hilfsprogramm umfasst zwei Module:
1. Wirtschaftlichkeitshilfe:
Zuschuss zu den Ticketeinnahmen für Veranstaltungen mit hygienebedingt reduzierter Teilnehmerzahl (und maximal 2.000 Teilnehmern),
kann beantragt werden für geplante Veranstaltungen
• ab 1. Juli 2021 mit bis zu 500 Teilnehmern und
• ab 1. August 2021 mit bis zu 2.000 Teilnehmern
2. Ausfallabsicherung:
für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern),
werden 80 Prozent der Kosten coronabedingter (Teil-) Absagen oder Verschiebungen übernommen,
gilt für geplante Veranstaltungen zwischen dem 1. Sept. 2021 und 31. Dez. 2022
Weiterführende Informationen finden Sie hier.