Das Brandenburger Agrar-Umweltressort bietet deshalb kurzfristig finanzielle Hilfen für die Fischereibetriebe, um Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Fischsterben in der Oder und den unmittelbar angrenzenden Gewässern im Bereich des Landes Brandenburg im Jahr 2022 entstanden sind, auszugleichen.
Entsprechend der Richtlinie zum Schadensausgleich für Fischereibetriebe werden den Erwerbsfischern bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden durch Fangausfall und bis zu 70 Prozent der Schäden durch Angelkartenminderabsatz ausgeglichen. Der im Rahmen von De-minimis-Beihilfen gewährte Schadensausgleich kann ab einem Mindestbetrag von 1.000 Euro erfolgen und darf 30.000 Euro je Antragsteller nicht überschreiten.
Anträge können noch bis zum 30. November 2022 beim Landesamt für Ländliche Entwicklung Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) als Bewilligungsbehörde eingereicht werden.