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Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
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10.02.2022

Verlängerung von Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit und weitere pandemiebedingte Sonderregelungen werden bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird bis zum 30.06.2022 bis zu 28 Monate verlängert. Dies ist besonders für jene Betriebe bedeutsam, welche seit Anfang der Pandemie im März 2020 durchgehend in Kurzarbeit sind und die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von derzeit 24 Monaten schon im Februar 2022 ausschöpfen.

Zusätzlich werden von den bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 fortgeführt:

• die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
• die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
• der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit,
• die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
• auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.