Hilfsnavigation
Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
04.04.2022

Wegfall von vielen Corona-Schutzmaßnahmen ab 03. April 2022

Am 3. April trat die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung in Brandenburg in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2022.

Grundlage ist der neue § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) des Bundes, nach dem die Länder nur noch wenige sogenannte Basisschutzmaßnahmen ohne Parlamentsbeschluss anordnen können.
Unter anderem gilt in Brandenburg folgendes:

● die 3-G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos ist aufgehoben,
   ebenso die 2-G-Regel in Diskotheken und die Obergrenze bei Großveranstaltungen,

● Maskenpflicht beim Aufenthalt in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens,

● in Schulen und im Handel müssen keine Masken mehr getragen werden
   (es sei denn, im Rahmen des Hausrechts werden abweichende Festlegungen getroffen),

● Maskenpflicht nach wie vor im öffentlichen Personennahverkehr (FFP2-Maske),
   Ausnahmen:
   - bei der Schülerbeförderung und für Kinder ab 6 Jahre bis zum vollendeten
     14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend,
   - das Kontroll- und Servicepersonal muss mindestens eine OP-Maske tragen,

● Testpflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und
   Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas (ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten
   ersten Lebensjahr).

Die vollständige neue Verordnung finden Sie hier.