Nachdem der „Auftrag zur unentgeltlichen Herstellung eines Telekommunikationsnetzes ……“ bei der Deutschen Telekom im System eingetragen und hinterlegt ist, steht dem Hausanschluss nichts mehr entgegen. Das zur Herstellung beauftragte Unternehmen wird sich rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme mit dem vom Antragsteller genannten Kontakt in Verbindung setzen, um gemeinsam die Details der Bauleistungen zu besprechen.
Dann kann der neue Glasfaseranschluss, unter Beachtung aller Besonderheiten des Grundstückes, zum vereinbarten Termin hergestellt werden.
Auf dem nebenstehenden Link finden Sie ein praktisches Beispiel, wie das neue Glasfaser zu ihnen ins Haus kommt.