Jede Person, die selbständig einen Beruf des Gesundheitswesens ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufsgruppen beschäftigen will, hat die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit gegenüber der unteren Gesundheitsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gebühr: Die Bestätigung der Anzeige ist gebührenpflichtig ( 5,00 € entspr. Pkt. 1.3. der Gebührenordnung des Landes Bandenburg.)
Erforderliche Unterlagen: Anzeigeformblatt und beglaubigte Kopien der Berufsbefähigung u.o. Spezialisierungen
Antragstellung: unverzüglich bei An-, Ab- oder Ummeldungen
Rechtsgrundlagen:
Die Anzeige erfolgt nach § 12 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG) vom 23.April 2008 (GVBl.I/08, [Nr. 05],