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Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung
[Nr.99147003060000 ]

In die Liste der Freiwilligen Mitglieder können Ingenieure die im Land Brandenburg wohnen oder hier Ihre berufliche Tätigkeit ausüben und eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweisen können, eingetragen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Mitgliedsantrag
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • lückenloser beruflicher Werdegang
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (ggf. Bestätigung des Arbeitgebers)
  • Referenzen (z.B. Arbeits-/Beschäftigungszeugnisse)
  • Nachweis über mind. zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eintragungsgebühr gemäß Ziffer 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der BBIK: 155,00 €

Fristen

Der Antrag auf Eintragung in die Liste freiwilligen Mitglieder kann jederzeit gestellt werden.

Formulare/Schriftformerfordernis