Wer Nutztiere hält (alle betroffenen Arten siehe "zusätzliche Hinweise"), hat dies dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
keine
unverzüglich
Formblatt "Anzeige einer Tierhaltung"
Zu den meldepflichtigen Nutztieren zählen:
Die jährliche Meldung hat bis spätestens zum 15. Januar eines jeden Jahres im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) zu erfolgen.
Anzugeben sind alle Tiere, die sich zum 1. Januar (Stichtag) im Bestand befinden.
Schriftlich, telefonisch oder persönlich
Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV), Geflügelpest-Verordnung (GflPestV), Bienenseuchen-Verordnung (BienenSeuchV)