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Umweltplakette, Feinstaubplakette
[Nr.99108007000000 ]

Zur Einfahrt in eine Umweltzone benötigen Sie für das verwendete Fahrzeug eine für diese Zone gültige Umweltplakette.

In Abhängigkeit vom Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgegeben.

Mittlerweile ist zur Einfahrt in eine Umweltzone in nahezu allen Fällen eine grüne Plakette erforderlich.

Umweltzonen werden von den zuständigen Behörden der Länder zur Verbesserung der Luftqualität eingerichtet. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge einfahren, die bestimmte Emissionsanforderungen erfüllen.

Kraftfahrzeuge

Kraftfahrzeuge werden dazu in die Schadstoffgruppen 1 bis 4 unterteilt (Anhang 2 der 35. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung [BImSchV]).

Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

  • alle Benzin-Pkw mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation und Benzin-Pkw ab der Abgasstufe Euro 1,
  • Diesel-Pkw ab der Abgasstufe Euro 4,
  • Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 3 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2) erhalten Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 2 sowie Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

Nutzfahrzeuge und Busse

Für Nutzfahrzeuge und Busse der Abgasstufen Euro I und besser gilt eine entsprechende Zuordnung:

Eine grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4) erhalten:

  • Diesel-Fahrzeuge ab der Abgasstufe Euro IV und besser
  • Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine gelbe Umweltplakette (Schadstoffgruppe 3) erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro III sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Eine rote Umweltplakette (Schadstoffgruppe 2)  erhalten Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro II sowie Diesel-Fahrzeuge der Abgasstufe Euro I, die mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden.

Alle anderen Fahrzeuge (Schadstoffgruppe 1) erhalten keine Umweltplakette.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die Ausgabe der Plakette sind unterschiedlich (bei den Zulassungsbehörden betragen sie EUR 5).

Formulare/Schriftformerfordernis

  • Keine Formulare
  • Onlineverfahren nicht möglich
  • Kein Schriftformerfordernis
  • Vertretung durch andere Person ist möglich

Hinweise (Besonderheiten)

Ohne ausreichende Umweltplakette ist die Einfahrt in eine Umweltzone nicht gestattet. Es ist ein Bußgeldregelsatz von EUR 80 festgelegt.