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Umweltprüfung

Die Umweltprüfung ist ein verhältnismäßig junges Instrument in der Umweltplanung. Es gibt sie erst seit dem Jahr 2004. Ihr Ursprung ist auf die SUP-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme) zurückzuführen, welche über das Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau in das Baugesetzbuch überführt wurde.
Die Umweltprüfung selbst, ist als eine Vielzahl von Verfahrensschritten zu verstehen, die in dem Verfahren der Bauleitplanung ( Flächennutzungsplan , Bebauungsplan )   integriert sind (u. a. eine Beteiligung der Öffentlichkeit; Umweltüberwachung).  Die inhaltliche Bearbeitung der Umwelthemen erfolgt im sog. Umweltbericht, wobei im Anhang 1 des Baugesetzbuches der Inhalt geregelt ist. Im Rahmen der Bauleitplanung ist der Umweltbericht ein gesonderter Bestandteil der Begründung zum jeweiligen Verfahren.
Vergleicht man die Instrumente der Landschaftsplanung (Landschaftsplan, Grünordnungsplan) mit dem Inhalt des Umweltberichts stellt man fest, dass es weitreichende Überschneidungen gibt. Trotz der großen Übereinstimmung unterscheiden die Instrumente sich in ihren Zielstellungen. Stark vereinfacht stellt der Umweltbericht „nur“ den Verfahrensschritt des Zusammenführens aller, für die Abwägung relevanten, Umweltinformationen dar.

 

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