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Die Strandpromenade des Freizeit- und Erholungsparks Helenesee trägt den Namen des ehemaligen Braunkohletagebaues. 1958 war die Kohleförderung eingestellt worden, nachdem bereits zehn Jahre vorher die Auskohlung des benachbarten Tagebaues „Katja“ beendet war. Das Grundwasser füllte diese beiden Restlöcher. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1960 ist das ehemalige Grubengelände als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Damit waren die Voraussetzungen für die Gestaltung eines großen Erholungsgebietes gegeben, das 1967 offiziell eröffnet wurde.