Ein Volksfest ist eine regelm. wiederkehrende, zeitl.begrenzte Veranstalt. auf dem eine Vielzahl v. Anbietern unterhaltende Tätigkeiten ausüben u. Waren feilbieten. Beispiele für Volksfeste sind Orts-/Stadt- u. Stadtteilfeste genauso wie Straßen-/Dorf-/öffentliche Betriebs-/ Vereins-feiern. Wer ein Volksfest veranstalten will, hat dies unter Angabe v. Ort/Zeit sowie d. Namens, Vornamens u. Anschrift, d. Gewerbebehörde vier Wochen vor Beginn schriftlich anzuzeigen oder festsetzen zu lassen.
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird eine Erlaubnisgebühr von 50,- bis 2.000,- EUR fällig, zu zahlen bei Erhalt des Festsetzungsbescheides.
Bearbeitung: bis 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag zur Festsetzung einer Veranstaltung) mit Verzeichnis über die
Art der anzubietenden Waren der Schausteller oder Anbieter / Lageplan sowie
Versicherungsnachweis und Teilnahmebedingungen
- Gültiges Personaldokument
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
- Nutzungsgenehmigung zB Sondernutzungsgenehmigung von öffentl. Straßen-/Freiflächen
oder Pacht-/Mietverträge von nichtöffentlichen Flächen
Zusätzliche Hinweise:
Die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Landesamtes für Arbeits-schutz, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Grünflächen, Umwelt / Natur und Straßenverkehr, des Fachbereiches Feuerwehr, der Polizei u.a. erforderlich.
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen: §§ 60b / 69 Gewerbeordnung